Weltweit wird eine von drei Frauen im Laufe ihres Lebens Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt; Täter sind dabei oft die eigenen Partner (UN Women, 2024; World Health Organisation, 2021). Die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011 dient der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und gilt als völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Seit 2018 stellt die Konvention in Deutschland geltendes Recht dar, weshalb auch die deutsche Gesetzgebung entsprechend ihrer Vorgaben ausgestaltet werden muss (UN Women, 2023). Trotz dessen sind in den letzten fünf Jahren in Deutschland die Zahlen polizeilich registrierter häuslicher Gewalt kontinuierlich um insgesamt 19,5 % gestiegen. Bei drei Viertel der Opfer handelte es sich um Frauen (Bundesministerium des Innern, 2024). Das Dunkelfeld der Betroffenen von häuslicher Gewalt dürfte dabei noch viel höher liegen. Angesicht dieser hohen Zahlen wird deutlich, dass es große Handlungsbedarfe gibt, um Schutzlücken für Betroffene zu schließen.
Das Bundesland Schleswig-Holstein hat sich seiner Verantwortung diesbezüglich angenommen und führte im Februar 2024 ein umfassendes Hochrisikomanagement ein, um den Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt zu verbessern (Landesportal Schleswig-Holstein, 2024). 2025 beschloss der Landtag außerdem ein Gesetz, welches die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) der Täter:innen in Fällen häuslicher Gewalt ermöglicht (Landesportal Schleswig-Holstein, 2025). Ob trotz dieser umfassenden Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen noch Schutzlücken in Fällen partnerschaftlicher Gewalt im Bundesland Schleswig-Holstein vorliegen, soll im vorliegenden Projekt ermittelt werden.
Förderung: Dieses Projekt wurde durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Justiz und Gesundheit sowie für Soziales Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben. Es wird zu gleichen Teilen durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit sowie das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Projektmitarbeiterinnen: Dr. Kristin Weber & Aileen Krumma (M.Sc.)