Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, welches uns alle angeht.
Weltweit wird eine von drei Frauen im Laufe ihres Lebens Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Täter sind dabei oft die eigenen Partner. 2023 wurden 256.276 Betroffene durch das Bundesministerium des Inneren erfasst. Dreiviertel davon waren Frauen.
Die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011 dient der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und gilt als völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Seit 2018 stellt die Konvention in Deutschland geltendes Recht dar, weshalb auch die deutsche Gesetzgebung entsprechend ihrer Vorgaben ausgestaltet werden muss (UN Women, 2023). Laut der Istanbul Konvention zählen zu häuslicher Gewalt „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2019, S. 9)
Die überwiegende Mehrheit der Opfer sind dabei Frauen, die Täter fast immer Männer (Bundesministerium des Innern, 2024). Den gravierendsten Ausdruck dieser Gewalt stellt die hohe Zahl tödlicher Partnerschaftsgewalt dar: Im Jahr 2024 wurde laut Bundeskriminalamt in Deutschland jeden zweiten Tag eine Person von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner bzw. ihrer Partnerin getötet.

Bundeskriminalamt. (2022). PARTNERSCHAFTSGEWALT. Kriminalstatistische Auswertung- Berichtsjahr 2021.

Bundeskriminalamt. (2024). Bundeslagebild Häusliche Gewalt.
Es gibt viele individuelle,strukturelle und gesellschaftliche Risikofaktoren für das Auftreten dieser Art der Gewalt. Unterstützende und schützende Maßnahmen müssen diese daher mit einbeziehen. Es gibt daher auf internationaler Ebene verschiedenste Ansätze, um die Eskalation der Gewalt zu verhindern und Betroffene besser zu schützen. In Malaysia gibt es beispielsweise sogenannte One Stop Crisis Center, welche durch ein multidisziplinäres Team besetzt sind und so Betroffenen medizinische Versorgung, psychologische Beratung, rechtliche Hilfe und polizeiliche Unterstützung an einem Ort anbieten können (Chew et al., 2024). Norwegen bietet unter anderem Täterprogramme in Form von Psychotherapie an, welche laut Studien effektiv zu einer Verringerung der Gewalt beitragen (Askeland et al., 2021; GREVIO, 2022). Auch in Deutschland werden Schutzmaßnahmen weiter eingebracht: So hat das Bundesland Schleswig-Holstein im Rahmen seines 2024 verabschiedeten Hochrisikomanagements unter anderem interdisziplinäre Fallkonferenzen eingeführt.
Weiter soll in der Bundesrepublik die Elektronische Aufenthaltsüberwachung ab 2025 eine ergänzende Schutzmaßnahme in Hochrisikofällen sein. Sie ermöglicht einen Standortabgleich zwischen gefährdeter und gefährdender Person möglich (mit Zustimmung der Betroffenen). Die Betroffenen werden dabei gewarnt, sobald sich der*die Täter*in nähert; das ermöglicht einen flexiblen und individuell anpassbaren Schutzbereich.
Deutschland ist nicht das erste Land einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Erfolge des spanischen Modells (elektronische Aufenthaltsüberwachung, EAÜ) zeigen:
In Fällen mit eingesetzter EAÜ gab es 2023 keinen einzigen vollendeten Femizid. Betroffene bewerten die EAÜ überwiegend positiv und auch Justiz, Polizei und Opferschutz bestätigen hohe präventive Wirksamkeit (Arenas, 2020; Gutiérrez Gullón, 2023).
Für Sachsen findest du hier eine Übersicht von Hilfsangeboten:
https://www.gleichstellung.sachsen.de/schutz-und-beratung-5747.html
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung; https://www.hilfetelefon.de/
Weiterlesen:
- Arenas, L. (2019). GPS Monitoring in Domestic Violence: The Spanish Experience. The Journal of Offender Monitoring, 23(01), 17–26. https://www.civicresearchinstitute.com/online/PDF/JOM-3201-03-Arenas-Domestic%20Violence.pdf
- Askeland, I. R., Birkeland, M. S., Lømo, B. & Tjersland, O. A. (2021). Changes in Violence and Clinical Distress Among Men in Individual Psychotherapy for Violence Against Their Female Partner: An Explorative Study. Frontiers in Psychology, 12. https://doi.org/10.3389/fpsyg.2021.710294
- Bundeskriminalamt. (2024). Bundeslagebild Häusliche Gewalt. https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_HaeuslicheGewalt2024.html
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2019). Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention). https://www.bmfsfj.de/resource/blob/122280/cea0b6854c9a024c3b357dfb401f8e05/gesetz-zu-dem-uebereinkommen-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention-data.pdf
- European Institute for Gender Equality. (2015). Effective co-ordination between local agencies cuts repeat domestic violence by 60%. https://eige.europa.eu/sites/default/files/documents/multi-agency_risk_assessment_conferences_marac_-_support_services_-_uk.pdf
- GREVIO. (2022). Evaluation Report on legislative and other measures giving effect to the provisions of the Council of Europe Convention on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence (Istanbul Convention). https://rm.coe.int/grevio-s-baseline-evaluation-report-on-legislative-and-other-measures-/1680abe1bb
- Gutiérrez Gullón, E. R. (2023). Pulseras telemáticas: Tecnología al servicio de las víctimas,¿Qué podemos extraer de la experiencia española? Revista Sapientia, 14(2). https://portal.amelica.org/ameli/journal/677/6774691002/
- UN Women. (2024). Beendigung der Gewalt gegen Frauen. https://unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-beenden/
- World Health Organisation. (2021). Devastatingly pervasive: 1 in 3 women globally experience violence. https://www.who.int/news/item/09-03-2021-devastatingly-pervasive-1-in-3-women-globally-experience-violence
- Baer, J., Kruber, A., Weller, K., Seedorf, W., Bathke, G.-W., & Voß, H.-J. (2023). Abschlussbericht Viktimisierungsstudie Sachsen (VisSa) – Studie zur Betroffenheit von Frauen durch sexualisierte Gewalt, häusliche/partnerschaftliche Gewalt und Stalking. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42236/documents/64356