Zentrum für Kriminologische Forschung Sachsen

Fact of the month

Unter dem Titel Fact of the Month greifen wir ausgewählte Themen aus den Bereichen Kriminalität, Sicherheit und Gesellschaft auf und bereiten zentrale Erkenntnisse wissenschaftlich fundiert auf.
Auf dieser Seite finden Sie ausführlichere Hintergrundbeiträge mit zusätzlichen Informationen, Einordnungen und weiterführenden Quellen zu den einzelnen Themen.

Fact of the Month: Mai 2026

Fact of the Month: April 2026

Fact of the Month: März 2026

Fact of the Month: Februar 2026

Fact of the Month: Dezember 2025

Fact of the Month: Mai 2026

 

 

Trans*feindliche Einstellungen in Deutschland

Trans* Personen sind in ihrem Alltag häufig dem Risiko ausgesetzt Opfer von Hasskriminalität, z.B. trans*feindlichen Beschimpfungen zu werden (Tagesschau, 2023). Transfeindliche Hasskriminalität beruht auf Vorurteilen gegen trans* Personen und ist mehr als ein individuelles Problem. Sie trifft nicht nur einzelne Betroffene, sondern sendet eine Botschaft an ganze soziale Gruppen – und kann Angst, Unsicherheit und Rückzug aus dem öffentlichen Leben verstärken. Dies zeigt sich auch an vermehrten aggressiven Protesten gegen die LGTBQIA+ Bewegung (CeMAS & democ, 2025). Dabei werden trans* Personen auch Ziel von politischen Anfeindungen und werden als Bedrohung dargestellt. Die politische Rhetorik und das damit verbundene Bild, das von trans* Personen gezeichnet wird, sind dabei nicht nur wegweisend für trans*feindliche Einstellungen, sondern könnten auch einen Einfluss auf Einstellungen zu trans*feindlicher Hasskriminalität sowie auf deren Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden haben.

In einer Querschnittsstudie mit über 3.000 Befragten untersuchten Dr. Kristin Weber, Aileen Krumma, Anika Radewald, Rowenia Bender, Dr. Aaron Bielejewski und Dr. Deliah Wagner vom ZKFS, Einstellungen gegenüber trans* Personen, die Unterstützung der Strafverfolgung von trans*feindlicher Gewalt sowie Faktoren, die die Einstellungen dazu beeinflussen können.

Die Ergebnisse zeigen, dass insgesamt ein Großteil der befragten Personen die Strafverfolgung von trans*feindlicher Gewalt befürwortete. Aussagen zu trans*feindlichen Einstellungen wurden weder klar zugestimmt noch deutlich abgelehnt. Wichtige Zusammenhänge zeigten sich dabei mit:

  • Politische Orientierung
    Rechtsorientierung hängt deutlich mit stärkeren trans*feindlichen Einstellungen und geringerer Unterstützung der Strafverfolgung von trans*feindlicher Gewalt zusammen.
  • Kontakterfahrungen mit trans* Personen
    Bei positiven Kontakterfahrungen zeigten sich weniger, bei negativen Kontakterfahrungen mehr trans*feindliche Einstellungen.
  • Diversity-Beliefs
    Wer gesellschaftliche Vielfalt befürwortet und sie als etwas Positives für die Gesellschaft wahrnimmt, zeigt weniger trans*feindliche Einstellungen und unterstützt eher die Strafverfolgung von trans*feindlicher Gewalt.
  • Geschlecht
    Männer zeigten mehr trans*feindliche Einstellungen als Frauen.

 

Je mehr trans*feindliche Einstellungen, desto weniger stimmten Personen einem konsequenten polizeilichen Einschreiten bei Übergriffen zu. Zu beachten ist hierbei, dass es sich um korrelative Zusammenhänge handelt, die keine kausalen Nachweise liefern.

Es ist davon auszugehen, dass es nicht ausreicht, trans*feindliche Hasskriminalität allein durch stärkere Strafverfolgung und härtere Strafen zu bekämpfen. Wichtig erscheint darüber hinaus, trans*feindliche Einstellungen zu reduzieren und die damit verbundenen Risiken ernst zu nehmen. Dies könnte nicht nur die Unterstützung von Strafverfolgung gegen trans*feindliche Straftaten erhöhen, sondern auch gegen jegliche Form von vorurteilsbasierter Gewalt.

Quellen:

CeMAS & democ (2025, 21. Juli). Rechtsextreme Mobilisierung gegen CSDs: Eine Recherche von CeMAS und democ. CeMAS. https://cemas.io/blog/rechtsextreme-mobilisierung-gegen-csds-2025/

Tagesschau (2023, 11. Januar). Transfeindlichkeit als „Kulturkampf“. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/transfeindlichkeit-101.html

Weber, K., Krumma, A., Radewald, A., Bender, R., Bielejewski, A. & Wagner, D. (2026). A Cross-sectional Study on Transphobia, Compassion, and Crime Perception in Germany. In B. Colliver, J. C. Healy, K. McBride & G. Gwenffrewi (Hrsg.), Contemporary Issues in Transphobic Hate and Prejudice: Transforming the Narrative (S. 142 – 161). Routlege. https://www.doi.org/http://doi.org/10.4324/9781003564928-11

Redaktionelle Verantwortung: Dr. Kristin Weber, Aileen Krumma, Anika Radewald, Rowenia Bender, Dr. Aaron Bielejewski, Dr. Deliah Wagner

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Fact of the Month: April 2026

Sexualisierte Gewalt: Was können und sollten wir wissen?

Sexualisierte Gewalt ist ein relevantes gesellschaftliches Problem. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS, 2024) zeigt, dass die registrierten Opferzahlen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Dafür kommen verschiedene Erklärungen in Betracht:

  1. Eine gestiegene Anzeigebereitschaft von Betroffenen
  2. Gesetzesänderungen, die zu einer Ausweitung der erfassten Delikte führen (Insbesondere in den Jahren 2014 und 2021; siehe Abbildung 1)
  3. Eine tatsächliche Zunahme sexualisierter Gewalt

Abbildung 1. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Daten aus der PKS 2024, Zeitreihentabelle „T91 Opfer bei Straftaten insgesamt“

Die in der PKS erfassten Fälle stellen jedoch nur die Spitze des Eisbergs dar und sind nicht geeignet, ein umfassendes Bild des tatsächlichen Ausmaßes zu zeichnen (Weber et al., 2025). Sie bilden das sogenannte Hellfeld ab, also die polizeilich registrierten Fälle. Die Erforschung des Dunkelfelds ist hingegen methodisch anspruchsvoll, da sie auf Befragungsdaten basiert, die ihrerseits selektiven Verzerrungen unterliegen. So können sich die Gründe für eine Nichtanzeige von Straftaten mit den Gründen überschneiden, warum Betroffene nicht an entsprechenden Studien teilnehmen oder Angaben verweigern.

Eine große repräsentative Studie des Bundeskriminalamts (LeSuBiA, Leitgöb-Guzy & Bieber, 2026) zeigt, dass nur ein geringer Anteil von Gewalttaten zur Anzeige gebracht wird. Sexuelle Übergriffe gegen Frauen werden demnach lediglich in etwa 3 % der Fälle angezeigt. Bei Männern liegt die Anzeigequote mit rund 14 % deutlich höher, allerdings sind sie insgesamt seltener von sexualisierter Gewalt betroffen. Was beachtet werden muss: Die Studie erfasst auch strafrechtlich nicht relevante Gewalt, was die Statistiken nicht eins zu eins vergleichbar mit der PKS macht. Die Daten spiegeln aber auch die Ergebnisse aus dem

Die Gründe für die niedrigen Anzeigequoten sind vielfältig. Die Täter:innen stammen häufig aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Scham- und Schuldgefühle, Abhängigkeitsverhältnisse (z. B. finanzieller oder emotionaler Art) sowie die Angst vor Eskalation oder vor negativen Konsequenzen für bestehende Beziehungen stellen weitere Hürden für eine Anzeige dar. Anzeigen erfolgen daher eher in schweren oder lebensbedrohlichen Fällen.

Personen, die selbst Gewalt erfahren (direkte Viktimisierung) oder in ihrem Umfeld davon hören (indirekte Viktimisierung), weisen häufig eine erhöhte Kriminalitätsfurcht auf. Dieser Zusammenhang ist bei sexuellem Missbrauch besonders ausgeprägt (Bolesta et al., 2022). Oft bleibt es auch nicht bei einer Einzelerfahrung: Betroffene erleben meist wiederholt Gewalt, teilweise auch in Form mehrerer Gewaltarten z.B. sexualisierte und psychische Gewalt (Leitgöb-Guzy & Bieber, 2026). Dies kann auch zur Folge haben, dass Personen mit direkter oder indirekter Viktimisierungserfahrung ein geringeres Vertrauen in Polizei und Justiz zeigen (Bender & Weber, 2023).

Quellen:

Bender, R. & Weber, K. (2023). Vorurteilskriminalität – Viktimisierung durch vorurteilsmotivierte Gewalt. In D. Bolesta, J. L. Führer, R. Bender, A. Bielejewski, A. Radewald, K. Weber & F. Asbrock (Hrsg.), Panel zur Wahrnehmung von Kriminalität und Straftäter:innen (PaWaKS): Zweite Berichtsserie. Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. Online verfügbar unter: https://www.zkfs.de/pawaks/

Bolesta, D., & Führer, J. L. (2022). Kriminalitätsfurcht und wahrgenommene Kriminalitätsentwicklung. In D. Bolesta, J. L. Führer, R. Bender, A. Bielejewski, & F. Asbrock (Hrsg.), Panel zur Wahrnehmung von Kriminalität und Straftäter:innen (PaWaKS): Erste Berichtsserie. Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. Online verfügbar unter: https://www.zkfs.de/pawaks/

Leitgöb-Guzy, N. & Bieber, I. (2026) Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“. Bundeskriminalamt. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.html?nn=261272

Weber, K., Wagner, D., & Asbrock, F. (2025). Beeinflusst die Polizeiliche Kriminalstatistik die Wahrnehmung von Sicherheit und Bedrohung durch Geflüchtete und Migrant*innen? Magazin des Fachnetzwerks Sozialpsychologie zu Flucht und Integration. Online abrufbar unter https://www.fachnetzflucht.de/kriminalstatistik/

Fact of the Month: März 2026

Reduziert Videoüberwachung Kriminalität?

  • Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein starker Eingriff in das Recht auf individuelle Freiheit.
  • Dem steht das Recht auf Sicherheit gegenüber.
  • Videoüberwachung wird besonders als Mittel der Abschreckung und Beweissicherung eingesetzt und unterbindet keine Straftaten im Moment.

Daher ist es wichtig abzuwägen und weiter zu evaluieren, wo und wie es zu Reduktionen der Kriminalität kommt und ob Bürger*innen sich sicherer fühlen und sich wieder vermehrt in Gegenden bewegen.

Was sagt die Forschung?

  • Es fehlen methodisch robuste Studien in Deutschland und es wurden keine bis moderate Effekte auf Deliktzahlen festgestellt.
  • Ergebnisse internationaler Studien fallen nicht einheitlich aus.
  • Meta-Studien zeigen, dass Videoüberwachung besonders bei Eigentumsdelikten helfen kann, etwa gegen Autodiebstahl auf Parkplätzen.
  • Weniger Wirksamkeit wurde bei Gewalt- und Drogendelikten festgestellt.

Effekte auf Kriminalitätsfurcht

  • Zu Beginn der Überwachung gibt es Reduktionseffekte.
    • nur wenn die Überwachung sichtbar ist
    • nur an Orten, an denen Kriminalität wahrgenommen wird (Hotspots)
    • es kann Gewöhnungseffekte geben

Literatur

  • Bjorklund, F. & Svenonius, O. (2012, Hrsg.) Video surveillance and social control in a comparative perspective. Routledge.
  • Bückung, H.-J. (2007, Hrsg.) Polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Räume. Duncker & Humblot GmbH.
  • Lauber, K, & Mühler, K. (2022). Steigert Videoüberwachung das Sicherheitsempfinden? Kriminologie – Das Online-Journal, 3/2022. https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2022.3.4
  • Lösel, F., & Plankensteiner, B. (2005). Die Wirksamkeit der Videoüberwachung. Herausgegeben von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention. CCJG-Review.
  • Piza, E.L., Welsh, B.C., Farrington, D.P. & Thomas, A.L. (2019). CCTV surveillance for crime prevention: a 40-year systematic review with meta-analysis. https://doi.org/10.1111/1745-9133.12419
  • Welsh, B.C. & Farrington, D.P. (2009). Making public place safer. Surveillance and crime prevention. Oxford University Press.

Redaktionelle Verantwortung: Frank Asbrock & Aaron Bielejewski

Fact of the Month: Februar 2026

Grenzen der Furcht: Der Einfluss von Grenznähe, Urbanität und politischer Einstellung auf personale Kriminalitätsfurcht

Die Bundesweiten Grenzkontrollen sollen laut Innenminister Dobrindt um weitere sechs Monate verlängert werden.

Durch diese bundesweiten Grenzkontrollen wird in der Gesellschaft stärker die Verbindung zwischen Kriminalität und den Grenzregionen gezogen. Sachsen ist in diese Diskussion durch seine zwei Ländergrenzen zu Tschechien und Polen involviert. Doch wie erleben Sachsen und Sächsinnen das Leben in Grenzregionen? Haben sie Angst vor mehr Kriminalität aufgrund ihrer Positionierung nahe der Grenze?

Deshalb ist es besonders relevant zu prüfen, ob Grenznähe tatsächlich mit erhöhter Kriminalitätsfurcht verbunden ist.

In dem neu erschienenen Buchkapitel „Grenzen der Furcht: Der Einfluss von Grenznähe, Urbanität und politischer Einstellung auf personale Kriminalitätsfurcht“ stellen sich die Autor:innen des ZKFS und der TU Chemnitz genau dieser Frage. Sie untersuchten, ob es einen Zusammenhang zwischen Kriminalitätsfurcht und Grenznähe gibt. Auch andere Faktoren, wie Urbanität der Region und politische Orientierung wurden analysiert. Sie konnten dabei die Daten einer Befragung des Sächsischen Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung „Sicherheit und Kriminalität in Sachsen (SKiSAX)“ aus dem Jahr 2022 nutzen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Nähe zur Grenze keinen Einfluss auf die Kriminalitätsfurcht hat. Auch die anderen Variablen, Urbanität und politische Orientierung, hatten in dieser Untersuchung keinen Einfluss auf die Kriminalitätsfurcht.

Kriminalitätsfurcht ist ein Mehrebenenkonstrukt und u.a. selektiv beeinflusst. Schon in einer früheren Untersuchung (Kriminalitätsfurcht und wahrgenommene Kriminalitätsentwicklung) konnte Forscherinnen des ZKFS zeigen, dass es keinen bedeutsamen Zusammenhang zwischen der subjektiven Kriminalitätsfurcht und der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gibt (Bolesta & Führer, 2022). Menschen schätzen häufig, dass die Kriminalität zugenommen hat, obwohl dies häufig nicht der Realität entspricht, wie die nachstehende Abbildung zeigt.

Die Mehrheit der Bevölkerung nimmt steigende Kriminalität wahr, obwohl objektive Daten überwiegend Rückgänge zeigen.

Auch wenn es immer wieder Schwankungen in Bezug auf Grenzkriminalität gibt, so ist die allgemeine Tendenz, dass sie rückläufig ist. Neben ausländerrechtlichen Verstößen handelt es sich bei den Delikten insbesondere um Diebstähle, Sachbeschädigungen, Betrugsdelikte und Körperverletzungen. Insgesamt zeigt sich, dass es sich häufig um volljährige deutsche Männer handelt, die Straftaten begehen (Goebel et al., 2023).

Auch wenn die untersuchten Variablen die Kriminalitätsfurcht der Bevölkerung nicht erklären konnte, so gibt es verschiedene Ansätze in der Forschung, um Kriminalitätsfurcht weiter zu untersuchen. Die Umgebung hat möglicherweise einen geringeren Einfluss auf Kriminalitätsfurcht als z.B. ökonomische Ängste es haben (Hirtenlehner et al., 2016). Andere individuelle Faktoren, wie z.B. Strafbedürfnis (Punitivität) oder Fremdheitsfeindlichkeit sind immer wieder Untersuchungsgegenstand anderer Forscher:innen (Groß et al., 2021).

Grenznähe erklärt Kriminalitätsfurcht nicht.

  • Bolesta, D., & Führer, J. L. (2022). Kriminalitätsfurcht und wahrgenommene Kriminalitätsentwicklung. In D. Bolesta, J. L. Führer, R. Bender, A. Bielejewski, & F. Asbrock (Hrsg.), Panel zur Wahrnehmung von Kriminalität und Straftäter:innen (PaWaKS): Erste Berichtsserie. Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. Online verfügbar unter: https://www.zkfs.de/pawaks/
  • Goebel, J., Ryschawy, J., Fleps, T. & Winkler, F. (2023). Erster Periodischer Sicherheitsbericht, 2017 bis 2021, Freistaat Sachsen. Sächsisches Staatsministerium des Innern sowie Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (Hrsg.), Dresden. https://www.smi.sachsen.de/download/PSB_Langversion.pdf
  • Hirtenlehner, H., Groß, E. & Meinert, J. (2016). Fremdenfeindlichkeit, Straflust und Furcht vor Kriminalität. Soziale Probleme, 27, S. 17–47. https://doi.org/10.1007/s41059-016-0014-3
  • Groß, E., Kemme, S., Häfele, J. & Bendler, J. (2024). Zur Struktur des Zusammenhangs von Kriminalitätsfurcht, Punitivität und Fremdenfeindlichkeit. In D. Wagner, J. L. Führer & F. Asbrock (Hrsg.), Von Kriminalitätsfurcht zu Feindesligkeit: Dynamiken der Kriminalitätswahrnehmung im politischen Kontext (S. 103–132). Nomos. https://doi.org/10.5771/97837489484
  • Tagesschau (2026, 16. Februar). Innenminister Dobrindt verlängert Grenzkontrollen. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. https://www.tagesschau.de/inland/dobrindt-grenzkontrollen-110.html
  • Weber, K., Wagner, D., Steinmetz, K., Führer, J., Pollmanns, C., Asbrock, F. (2026). Grenzen der Furcht: Der Einfluss von Grenznähe, Urbanität und politischer Einstellung auf personale Kriminalitätsfurcht. In R. Melcher, C. Meißelbach, B. Weßels (Hrsg.), Subjektive Sicherheit und politische Kultur. Wahlen und politische Einstellungen (S. 133–166). Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-49448-3_5

 

Redaktionelle Verantwortung: Kristin Weber, Deliah Wagner, Jennifer Führer & Frank Asbrock

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Fact of the Month: Dezember 2025

Gewalt gegen Frauen, Partnerschafts- und häusliches Gewalt als gesellschaftliche Herausforderung

Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, welches uns alle angeht.

Weltweit wird eine von drei Frauen im Laufe ihres Lebens Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Täter sind dabei oft die eigenen Partner. 2023 wurden 256.276 Betroffene durch das Bundesministerium des Inneren erfasst. Dreiviertel davon waren Frauen.

Die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011 dient der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und gilt als völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Seit 2018 stellt die Konvention in Deutschland geltendes Recht dar, weshalb auch die deutsche Gesetzgebung entsprechend ihrer Vorgaben ausgestaltet werden muss (UN Women, 2023). Laut der Istanbul Konvention zählen zu häuslicher Gewalt „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2019, S. 9) 

Die überwiegende Mehrheit der Opfer sind dabei Frauen, die Täter fast immer Männer (Bundesministerium des Innern, 2024). Den gravierendsten Ausdruck dieser Gewalt stellt die hohe Zahl tödlicher Partnerschaftsgewalt dar: Im Jahr 2024 wurde laut Bundeskriminalamt in Deutschland jeden zweiten Tag eine Person von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner bzw. ihrer Partnerin getötet. 

Bundeskriminalamt. (2022). PARTNERSCHAFTSGEWALT. Kriminalstatistische Auswertung- Berichtsjahr 2021.

Bundeskriminalamt. (2024). Bundeslagebild Häusliche Gewalt.

Es gibt viele individuelle,strukturelle und gesellschaftliche Risikofaktoren für das Auftreten dieser Art der Gewalt. Unterstützende und schützende Maßnahmen müssen diese daher mit einbeziehen. Es gibt daher auf internationaler Ebene verschiedenste Ansätze, um die Eskalation der Gewalt zu verhindern und Betroffene besser zu schützen. In Malaysia gibt es beispielsweise sogenannte One Stop Crisis Center, welche durch ein multidisziplinäres Team besetzt sind und so Betroffenen medizinische Versorgung, psychologische Beratung, rechtliche Hilfe und polizeiliche Unterstützung an einem Ort anbieten können (Chew et al., 2024). Norwegen bietet unter anderem Täterprogramme in Form von Psychotherapie an, welche laut Studien effektiv zu einer Verringerung der Gewalt beitragen (Askeland et al., 2021; GREVIO, 2022). Auch in Deutschland werden Schutzmaßnahmen weiter eingebracht: So hat das Bundesland Schleswig-Holstein im Rahmen seines 2024 verabschiedeten Hochrisikomanagements unter anderem interdisziplinäre Fallkonferenzen eingeführt. 

Weiter soll in der Bundesrepublik die Elektronische Aufenthaltsüberwachung ab 2025 eine ergänzende Schutzmaßnahme in Hochrisikofällen sein. Sie ermöglicht einen Standortabgleich zwischen gefährdeter und gefährdender Person möglich (mit Zustimmung der Betroffenen). Die Betroffenen werden dabei gewarnt, sobald sich der*die Täter*in nähert; das ermöglicht einen flexiblen und individuell anpassbaren Schutzbereich.

Deutschland ist nicht das erste Land einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Erfolge des spanischen Modells (elektronische Aufenthaltsüberwachung, EAÜ) zeigen:

In Fällen mit eingesetzter EAÜ gab es 2023 keinen einzigen vollendeten Femizid. Betroffene bewerten die EAÜ überwiegend positiv und auch Justiz, Polizei und Opferschutz bestätigen hohe präventive Wirksamkeit (Arenas, 2020; Gutiérrez Gullón, 2023).

Für Sachsen findest du hier eine Übersicht von Hilfsangeboten:

https://www.gleichstellung.sachsen.de/schutz-und-beratung-5747.html

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung; https://www.hilfetelefon.de/

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Redaktionelle Verantwortung: Annalena Oehme

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