Fact of the month
Unter dem Titel Fact of the Month greifen wir ausgewählte Themen aus den Bereichen Kriminalität, Sicherheit und Gesellschaft auf und bereiten zentrale Erkenntnisse wissenschaftlich fundiert auf.
Auf dieser Seite finden Sie ausführlichere Hintergrundbeiträge mit zusätzlichen Informationen, Einordnungen und weiterführenden Quellen zu den einzelnen Themen.
Fact of the Month: März 2026
Fact of the Month: Februar 2026
Fact of the Month: Dezember 2025

Fact of the Month: März 2026
Reduziert Videoüberwachung Kriminalität?
- Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein starker Eingriff in das Recht auf individuelle Freiheit.
- Dem steht das Recht auf Sicherheit gegenüber.
- Videoüberwachung wird besonders als Mittel der Abschreckung und Beweissicherung eingesetzt und unterbindet keine Straftaten im Moment.
Daher ist es wichtig abzuwägen und weiter zu evaluieren, wo und wie es zu Reduktionen der Kriminalität kommt und ob Bürger*innen sich sicherer fühlen und sich wieder vermehrt in Gegenden bewegen.
Was sagt die Forschung?
- Es fehlen methodisch robuste Studien in Deutschland und es wurden keine bis moderate Effekte auf Deliktzahlen festgestellt.
- Ergebnisse internationaler Studien fallen nicht einheitlich aus.
- Meta-Studien zeigen, dass Videoüberwachung besonders bei Eigentumsdelikten helfen kann, etwa gegen Autodiebstahl auf Parkplätzen.
- Weniger Wirksamkeit wurde bei Gewalt- und Drogendelikten festgestellt.
Effekte auf Kriminalitätsfurcht
- Zu Beginn der Überwachung gibt es Reduktionseffekte.
- nur wenn die Überwachung sichtbar ist
- nur an Orten, an denen Kriminalität wahrgenommen wird (Hotspots)
- es kann Gewöhnungseffekte geben
Literatur
- Bjorklund, F. & Svenonius, O. (2012, Hrsg.) Video surveillance and social control in a comparative perspective. Routledge.
- Bückung, H.-J. (2007, Hrsg.) Polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Räume. Duncker & Humblot GmbH.
- Lauber, K, & Mühler, K. (2022). Steigert Videoüberwachung das Sicherheitsempfinden? Kriminologie – Das Online-Journal, 3/2022. https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2022.3.4
- Lösel, F., & Plankensteiner, B. (2005). Die Wirksamkeit der Videoüberwachung. Herausgegeben von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention. CCJG-Review.
- Piza, E.L., Welsh, B.C., Farrington, D.P. & Thomas, A.L. (2019). CCTV surveillance for rime prevention: a 40-year systematic review with meta-analysis. https://doi.org/10.1111/1745-9133.12419
- Welsh, B.C. & Farrington, D.P. (2009). Making public place safer. Surveillance and crime prevention. Oxford University Press.

Fact of the Month: Februar 2026
Grenzen der Furcht: Der Einfluss von Grenznähe, Urbanität und politischer Einstellung auf personale Kriminalitätsfurcht
Durch diese bundesweiten Grenzkontrollen wird in der Gesellschaft stärker die Verbindung zwischen Kriminalität und den Grenzregionen gezogen. Sachsen ist in diese Diskussion durch seine zwei Ländergrenzen zu Tschechien und Polen involviert. Doch wie erleben Sachsen und Sächsinnen das Leben in Grenzregionen? Haben sie Angst vor mehr Kriminalität aufgrund ihrer Positionierung nahe der Grenze?
Deshalb ist es besonders relevant zu prüfen, ob Grenznähe tatsächlich mit erhöhter Kriminalitätsfurcht verbunden ist.
In dem neu erschienenen Buchkapitel „Grenzen der Furcht: Der Einfluss von Grenznähe, Urbanität und politischer Einstellung auf personale Kriminalitätsfurcht“ stellen sich die Autor:innen des ZKFS und der TU Chemnitz genau dieser Frage. Sie untersuchten, ob es einen Zusammenhang zwischen Kriminalitätsfurcht und Grenznähe gibt. Auch andere Faktoren, wie Urbanität der Region und politische Orientierung wurden analysiert. Sie konnten dabei die Daten einer Befragung des Sächsischen Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung „Sicherheit und Kriminalität in Sachsen (SKiSAX)“ aus dem Jahr 2022 nutzen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Nähe zur Grenze keinen Einfluss auf die Kriminalitätsfurcht hat. Auch die anderen Variablen, Urbanität und politische Orientierung, hatten in dieser Untersuchung keinen Einfluss auf die Kriminalitätsfurcht.
Kriminalitätsfurcht ist ein Mehrebenenkonstrukt und u.a. selektiv beeinflusst. Schon in einer früheren Untersuchung (Kriminalitätsfurcht und wahrgenommene Kriminalitätsentwicklung) konnte Forscherinnen des ZKFS zeigen, dass es keinen bedeutsamen Zusammenhang zwischen der subjektiven Kriminalitätsfurcht und der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gibt (Bolesta & Führer, 2022). Menschen schätzen häufig, dass die Kriminalität zugenommen hat, obwohl dies häufig nicht der Realität entspricht, wie die nachstehende Abbildung zeigt.
Die Mehrheit der Bevölkerung nimmt steigende Kriminalität wahr, obwohl objektive Daten überwiegend Rückgänge zeigen.

Auch wenn es immer wieder Schwankungen in Bezug auf Grenzkriminalität gibt, so ist die allgemeine Tendenz, dass sie rückläufig ist. Neben ausländerrechtlichen Verstößen handelt es sich bei den Delikten insbesondere um Diebstähle, Sachbeschädigungen, Betrugsdelikte und Körperverletzungen. Insgesamt zeigt sich, dass es sich häufig um volljährige deutsche Männer handelt, die Straftaten begehen (Goebel et al., 2023).
Auch wenn die untersuchten Variablen die Kriminalitätsfurcht der Bevölkerung nicht erklären konnte, so gibt es verschiedene Ansätze in der Forschung, um Kriminalitätsfurcht weiter zu untersuchen. Die Umgebung hat möglicherweise einen geringeren Einfluss auf Kriminalitätsfurcht als z.B. ökonomische Ängste es haben (Hirtenlehner et al., 2016). Andere individuelle Faktoren, wie z.B. Strafbedürfnis (Punitivität) oder Fremdheitsfeindlichkeit sind immer wieder Untersuchungsgegenstand anderer Forscher:innen (Groß et al., 2021).
Grenznähe erklärt Kriminalitätsfurcht nicht.
- Bolesta, D., & Führer, J. L. (2022). Kriminalitätsfurcht und wahrgenommene Kriminalitätsentwicklung. In D. Bolesta, J. L. Führer, R. Bender, A. Bielejewski, & F. Asbrock (Hrsg.), Panel zur Wahrnehmung von Kriminalität und Straftäter:innen (PaWaKS): Erste Berichtsserie. Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. Online verfügbar unter: https://www.zkfs.de/pawaks/
- Goebel, J., Ryschawy, J., Fleps, T. & Winkler, F. (2023). Erster Periodischer Sicherheitsbericht, 2017 bis 2021, Freistaat Sachsen. Sächsisches Staatsministerium des Innern sowie Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (Hrsg.), Dresden. https://www.smi.sachsen.de/download/PSB_Langversion.pdf
- Hirtenlehner, H., Groß, E. & Meinert, J. (2016). Fremdenfeindlichkeit, Straflust und Furcht vor Kriminalität. Soziale Probleme, 27, S. 17–47. https://doi.org/10.1007/s41059-016-0014-3
- Groß, E., Kemme, S., Häfele, J. & Bendler, J. (2024). Zur Struktur des Zusammenhangs von Kriminalitätsfurcht, Punitivität und Fremdenfeindlichkeit. In D. Wagner, J. L. Führer & F. Asbrock (Hrsg.), Von Kriminalitätsfurcht zu Feindesligkeit: Dynamiken der Kriminalitätswahrnehmung im politischen Kontext (S. 103–132). Nomos. https://doi.org/10.5771/97837489484
- Tagesschau (2026, 16. Februar). Innenminister Dobrindt verlängert Grenzkontrollen. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. https://www.tagesschau.de/inland/dobrindt-grenzkontrollen-110.html
- Weber, K., Wagner, D., Steinmetz, K., Führer, J., Pollmanns, C., Asbrock, F. (2026). Grenzen der Furcht: Der Einfluss von Grenznähe, Urbanität und politischer Einstellung auf personale Kriminalitätsfurcht. In R. Melcher, C. Meißelbach, B. Weßels (Hrsg.), Subjektive Sicherheit und politische Kultur. Wahlen und politische Einstellungen (S. 133–166). Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-49448-3_5

Fact of the Month: Dezember 2025
Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, welches uns alle angeht.
Weltweit wird eine von drei Frauen im Laufe ihres Lebens Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Täter sind dabei oft die eigenen Partner. 2023 wurden 256.276 Betroffene durch das Bundesministerium des Inneren erfasst. Dreiviertel davon waren Frauen.
Die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011 dient der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und gilt als völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Seit 2018 stellt die Konvention in Deutschland geltendes Recht dar, weshalb auch die deutsche Gesetzgebung entsprechend ihrer Vorgaben ausgestaltet werden muss (UN Women, 2023). Laut der Istanbul Konvention zählen zu häuslicher Gewalt „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2019, S. 9)
Die überwiegende Mehrheit der Opfer sind dabei Frauen, die Täter fast immer Männer (Bundesministerium des Innern, 2024). Den gravierendsten Ausdruck dieser Gewalt stellt die hohe Zahl tödlicher Partnerschaftsgewalt dar: Im Jahr 2024 wurde laut Bundeskriminalamt in Deutschland jeden zweiten Tag eine Person von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner bzw. ihrer Partnerin getötet.

Bundeskriminalamt. (2022). PARTNERSCHAFTSGEWALT. Kriminalstatistische Auswertung- Berichtsjahr 2021.

Bundeskriminalamt. (2024). Bundeslagebild Häusliche Gewalt.
Es gibt viele individuelle,strukturelle und gesellschaftliche Risikofaktoren für das Auftreten dieser Art der Gewalt. Unterstützende und schützende Maßnahmen müssen diese daher mit einbeziehen. Es gibt daher auf internationaler Ebene verschiedenste Ansätze, um die Eskalation der Gewalt zu verhindern und Betroffene besser zu schützen. In Malaysia gibt es beispielsweise sogenannte One Stop Crisis Center, welche durch ein multidisziplinäres Team besetzt sind und so Betroffenen medizinische Versorgung, psychologische Beratung, rechtliche Hilfe und polizeiliche Unterstützung an einem Ort anbieten können (Chew et al., 2024). Norwegen bietet unter anderem Täterprogramme in Form von Psychotherapie an, welche laut Studien effektiv zu einer Verringerung der Gewalt beitragen (Askeland et al., 2021; GREVIO, 2022). Auch in Deutschland werden Schutzmaßnahmen weiter eingebracht: So hat das Bundesland Schleswig-Holstein im Rahmen seines 2024 verabschiedeten Hochrisikomanagements unter anderem interdisziplinäre Fallkonferenzen eingeführt.
Weiter soll in der Bundesrepublik die Elektronische Aufenthaltsüberwachung ab 2025 eine ergänzende Schutzmaßnahme in Hochrisikofällen sein. Sie ermöglicht einen Standortabgleich zwischen gefährdeter und gefährdender Person möglich (mit Zustimmung der Betroffenen). Die Betroffenen werden dabei gewarnt, sobald sich der*die Täter*in nähert; das ermöglicht einen flexiblen und individuell anpassbaren Schutzbereich.
Deutschland ist nicht das erste Land einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Erfolge des spanischen Modells (elektronische Aufenthaltsüberwachung, EAÜ) zeigen:
In Fällen mit eingesetzter EAÜ gab es 2023 keinen einzigen vollendeten Femizid. Betroffene bewerten die EAÜ überwiegend positiv und auch Justiz, Polizei und Opferschutz bestätigen hohe präventive Wirksamkeit (Arenas, 2020; Gutiérrez Gullón, 2023).
Für Sachsen findest du hier eine Übersicht von Hilfsangeboten:
https://www.gleichstellung.sachsen.de/schutz-und-beratung-5747.html
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung; https://www.hilfetelefon.de/
Weiterlesen:
- Arenas, L. (2019). GPS Monitoring in Domestic Violence: The Spanish Experience. The Journal of Offender Monitoring, 23(01), 17–26. https://www.civicresearchinstitute.com/online/PDF/JOM-3201-03-Arenas-Domestic%20Violence.pdf
- Askeland, I. R., Birkeland, M. S., Lømo, B. & Tjersland, O. A. (2021). Changes in Violence and Clinical Distress Among Men in Individual Psychotherapy for Violence Against Their Female Partner: An Explorative Study. Frontiers in Psychology, 12. https://doi.org/10.3389/fpsyg.2021.710294
- Bundeskriminalamt. (2024). Bundeslagebild Häusliche Gewalt. https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_HaeuslicheGewalt2024.html
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2019). Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention). https://www.bmfsfj.de/resource/blob/122280/cea0b6854c9a024c3b357dfb401f8e05/gesetz-zu-dem-uebereinkommen-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention-data.pdf
- European Institute for Gender Equality. (2015). Effective co-ordination between local agencies cuts repeat domestic violence by 60%. https://eige.europa.eu/sites/default/files/documents/multi-agency_risk_assessment_conferences_marac_-_support_services_-_uk.pdf
- GREVIO. (2022). Evaluation Report on legislative and other measures giving effect to the provisions of the Council of Europe Convention on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence (Istanbul Convention). https://rm.coe.int/grevio-s-baseline-evaluation-report-on-legislative-and-other-measures-/1680abe1bb
- Gutiérrez Gullón, E. R. (2023). Pulseras telemáticas: Tecnología al servicio de las víctimas,¿Qué podemos extraer de la experiencia española? Revista Sapientia, 14(2). https://portal.amelica.org/ameli/journal/677/6774691002/
- UN Women. (2024). Beendigung der Gewalt gegen Frauen. https://unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-beenden/
- World Health Organisation. (2021). Devastatingly pervasive: 1 in 3 women globally experience violence. https://www.who.int/news/item/09-03-2021-devastatingly-pervasive-1-in-3-women-globally-experience-violence
- Baer, J., Kruber, A., Weller, K., Seedorf, W., Bathke, G.-W., & Voß, H.-J. (2023). Abschlussbericht Viktimisierungsstudie Sachsen (VisSa) – Studie zur Betroffenheit von Frauen durch sexualisierte Gewalt, häusliche/partnerschaftliche Gewalt und Stalking. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42236