Vorurteilskriminalität und das Erfassungssystem von politisch motivierter Kriminalität
Teilprojekt 1: Die Bewertung von Vorurteilskriminalität in der Gesellschaft: Untersuchung der Rolle individueller Überzeugungen, Ideologien und sozialer Normen
Vorurteilskriminalität ist gekennzeichnet durch Straftaten, die aus einer vorurteilsgeleiteten Motivation begangen werden, sich gegen tatsächliche oder vermeintliche Merkmale wie Nationalität, Religion, Geschlecht, sexuelle Identität oder sozialen Status richten und die Auswirkungen auf die Betroffenen selbst sowie die gesamte Betroffenengruppe haben (u.a. Coester, 2017). Indem Vorurteilskriminalität die Gleichwertigkeit von Gruppen infrage stellt, greift sie die Grundsätze unserer Demokratie an, wodurch die politische und gesamtgesellschaftliche Relevanz deutlich wird (Coester, 2008). Umso wichtiger erscheint es daher, dass sich unsere Gesellschaft als Ganzes konsequent gegen solche Taten stellt. Dass dies jedoch nicht der Fall zu sein scheint, zeigen diverse Studien. Befragungen von Betroffenen von Vorurteilskriminalität zeigen, dass in Fällen von Vorurteilskriminalität mit anwesenden Dritten als häufigste Verhaltensweisen dieser Personen das Wegsehen (58,4 %) und das Weggehen (47 %) genannt werden (Groß et al., 2024). In einer weiteren Studie wurde in etwa einem Drittel der Fälle mit anwesenden Dritten berichtet, dass sich diese Personen sogar aktiv negativ verhielten, indem sie abfällige Bemerkungen machten oder sich spontan an der Tat beteiligten (Boll et al., 2024). In einer eigenen Studie basierend auf Daten aus dem PaWaKS (Wagner et al., 2024) haben wir 1925 Teilnehmende nach ihrer Einschätzung von Gewalt gegen Personen aufgrund eines bestimmten Gruppenmerkmals gefragt. Zwar gaben fast 70 % der Befragten an, dass sie dies als sehr verwerflich bewerten, dies bedeutet jedoch auch, dass 30 % der Befragten solche Gewalttaten nicht vollständig oder sogar gar nicht missbilligen (Bender & Christ, 2024).
Ziel des vorliegenden Projekts ist es daher, Einstellungen in Bezug auf Vorurteilskriminalität innerhalb der Gesellschaft zu untersuchen und dabei u.a. Ursachen und Folgen von Unterschieden in der Bewertung von Vorurteilskriminalität zu identifizieren. Solche gesellschaftlichen Einstellungen sowie die Rolle von individuellen, ideologischen und kontextuellen Faktoren sollen vor allem auf Grundlage von sozialpsychologischen Theorien erklärt werden.
Mithilfe einer Reihe von quantitativen Befragungen sowie experimentellen (Vignetten-) Studien sollen u.a. Fragestellungen beantwortet werden wie: Wie wirkt sich Vorurteilskriminalität auf gesellschaftliche Normen aus? Welche Folgen hat eine Akzeptanz bzw. Nicht-Akzeptanz von vorurteilsmotivierter Gewalt seitens der Bevölkerung für individuelles Handeln? Welche Rolle spielt Intergruppenkontakt bei der Bewertung von Vorurteilskriminalität? Wie kann ein Meinungsklima gefördert werden, das Vorurteilskriminalität ablehnt?
Teilprojekt 2: Analyse rechts motivierter Kriminalität
Der Tagesspiegel (Kleffner et al., 2020), die Amadeu Antonio Stiftung (o.D.) sowie Wissenschaftler:innen (u.a. Dierbach, 2017; Lang, 2014; Sandvoß, 2008; Singer, 2004) weisen in besonderer Weise auf die Unstimmigkeiten zwischen offiziell anerkannten und (noch nicht) anerkannten Alt-Fällen von Todesopfern rechter Gewalt vergangener Jahre hin, die einer Neubewertung bedürfen. In der sog. „Jansen-Liste“ sprechen Die Zeit und Der Tagesspiegel in dem Zeitraum von 1990 bis 2020 von 187 Todesopfern rechter Gewalt (Kleffner et al., 2020). Das sog. Opferarchiv der Amadeu Antonio Stiftung beziffert für den gleichen Zeitraum 219 Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit rechter Gewalt stehen, sowie 16 Verdachtsfälle (Amadeu Antonio Stiftung, o.D.). Offizielle Zahlen der Sicherheitsbehörden sprechen dagegen von 113 Fällen, die als PMK-rechts eingestuft werden (Amadeu Antonio Stiftung, o.D.). Im Freistaat Sachsen liegen für den Zeitraum von 1990 bis 2018 19 Fälle rechter Tötungsdelikte vor: Zwölf davon sind staatlich anerkannt. Sieben Fälle sind dagegen noch nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt und eingestuft (Amadeu Antonio Stiftung, o.D.) worden.
Vor diesem Hintergrund untersucht dieses Teilprojekt die Erfassung und Analyse bereits begangener politisch motivierter Kriminalität durch eine Aktenanalyse von PMK-rechts- und vorurteilsmotivierten Delikten (Gewaltdelikte) in Sachsen und legt den Schwerpunkt auf die Einordnung und Bearbeitung solcher Taten durch Polizei und Justiz. Damit beleuchtet es die behördliche und strafrechtliche Bearbeitung von PMK-rechts-Delikten in Sachsen. Dabei soll den folgenden Forschungsfragen nachgegangen werden: Wie werden Straftaten durch den Themenfeldkatalog (TFK) PMK-rechts als rechtsmotivierte Straftaten eingeordnet? Gibt es Herausforderungen bei der Einordnung solcher Straftaten?
Diese Fragestellungen sollen mithilfe qualitativer Methoden erarbeitet werden. Unter anderem sollen Interviews mit Expert:innen der Opferberatung der RAA Sachsen sowie mit weiteren Expert:innen, darunter (General-)Staatsanwält:innen, Richter:innen, Verteidiger:innen und Beamten:innen des Landeskriminalamts und der Polizeien aus Sachsen zum Thema von PMK-rechts- und vorurteilsmotivierter Gewalt durchgeführt werden. Die Aktenanalyse von PMK-rechts und vorurteilsmotivierten Gewalt-Delikten stellt einen weiteren Fokus des Teilprojekts dar und beinhaltet Einblicke in den TFK-PMK-rechts. Hierbei soll die Frage beantwortet werden, wie PMK-rechts und vorurteilsmotivierte Gewalt-Delikte als rechtsmotiviert eingestuft wurden und ob es Herausforderungen bei dieser Einordnung gegeben hat.
Zusätzlich beschäftigt sich das Projekt mit der Betroffenenperspektive von Amts- und Mandatspersonen in Sachsen, die aufgrund ihres politisch öffentlichen Engagements, ihrer politischen Einstellung und ihrer Parteizugehörigkeit verstärkt Ziel politisch motivierter Gewalt sein können.
Projektpartner:innen: Opferberatungsstelle „Support“ der RAA Sachsen
Assoziierte Partner:innen:
Landeskriminalamt Sachsen – Zentrale Ansprechstelle für Opfer (rechts-)extremistischer Bedrohungen (ZASTEX)
Prof. Dr. Marc Coester, Professur für Kriminologie, Fachbereich 5: Polizei & Sicherheitsmanagement. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Prof. Dr. Walter Georg Fuchs, Professur für Kriminologie, FB. 5 Polizei & Sicherheitsmanagement. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Prof. Dr. Eva Groß, Professur für Kriminologie/Soziologie, Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg
Prof. Dr. Mathias Kauff, Professor für Sozialpsychologie. Medical School Hamburg
Projektleitungen: Dr. Kristin Weber und Rowenia Bender