Projekt: Evaluation des „Haus des Jugendrechts Leipzig“

Dieses Projekt des ZKFS e.V. wurde im November 2023 abgeschlossen und hatte das Ziel, das Haus des Jugendrechts Leipzig zu evaluieren, indem die Zielerreichung der Einrichtung überprüft wurde. Der Ergebnisbericht ist am 15.11.2023 im Tectum Verlag erschienen und kann unter diesem Link heruntergeladen werden: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783828851177/eine-evaluation-des-hauses-des-jugendrechts-leipzig

Projektbeschreibung

In sogenannten Häusern des Jugendrechts teilen sich Jugendhilfe im Strafverfahren, Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsame Räumlichkeiten mit dem primären Ziel, dadurch die Arbeit im jugendstrafrechtlichen Verfahren zu optimieren. Inspiriert von US-amerikanischen Nachbarschaftsgerichten, sogenannten Community Courts, entstand das erste Haus des Jugendrechts 1999 in Stuttgart Bad Cannstatt. Seither wurden bundesweit rund 40 Häuser des Jugendrechts errichtet. Bei dem Großteil handelt es sich hierbei um reale Häuser, in denen die Akteur:innen ihre Arbeit unter einem gemeinsamen Dach verrichten. Seit einigen Jahren gibt es jedoch vermehrt virtuelle Formen, bei denen die behördenübergreifende Kommunikation vor allem digital strukturiert ist, sodass die einzelnen Akteur:innen in ihren ursprünglichen Institutionen und Räumlichkeiten verbleiben können.

Das Haus des Jugendrechts Leipzig hat seinen Dienstsitz in einer gemeinsamen Liegenschaft im Leipziger Stadtteil Reudnitz-Thonberg. Damit handelt es sich bei dem Haus in Leipzig, wie bei dem Großteil der Häuser des Jugendrechts in der Bundesrepublik, um ein reales Haus des Jugendrechts. Das Haus des Jugendrechts Leipzig wurde im Februar 2015 unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft Leipzig, der Stadt Leipzig (SG Jugendhilfe im Strafverfahren) sowie der Polizeidirektion Leipzig gegründet. Es ist das erste Haus dieser Art in Sachsen, weitere folgten erst kürzlich in Görlitz und Bautzen. Das Haus des Jugendrechts Leipzig richtet sich an junge Intensivstraftäter:innen, vor allem Jugendliche, aber auch Kinder und Heranwachsende. Ziel der Einrichtung ist es vor allem, einem Abgleiten in eine verfestigte „kriminelle Langzeitkarriere“ entgegenzuwirken. Dazu sollen Erziehungskonzepte entwickelt und umgesetzt sowie den Beteiligten am Verlauf der Jugendstrafverfahren durch ein gemeinsames Dach schnelle und kurze Abstimmungswege ermöglicht werden. Dies soll lange Zeiträume zwischen Straftat und Reaktion auf die Straftat verhindern und so präventiv wirken. Diese und weitere Ziele wurden in einer Kooperationsvereinbarung formuliert, welche seit der Errichtung im Jahr 2015 dem Haus des Jugendrechts Leipzig zugrunde liegt.  

Projektreitraum: 2021 – 2023