Zentrum für Kriminologische Forschung Sachsen

Projekte

Das ZKFS bekennt sich zu den Grundsätzen der Open Science und versucht, wo möglich, mit höchster Transparenz in Bezug auf die Bereitstellung von frei zugänglichen Forschungsergebnissen, Daten und Forschungsmaterialien zu arbeiten. Dies stärkt die Verlässlichkeit der Wissenschaft und ihren Nutzen für die Gesellschaft.

Stigmatisierung und Sexarbeit

Sexarbeit ist in Deutschland seit 2002 legal und wurde mit dem Prostituiertenschutzgesetz 2017 (ProstSchG) weiter reguliert. Ziel dieser Regulierung war es, die Rechte und die Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen zu stärken und den Schutz vor Ausbeutung und Gewalt zu verbessern. Trotz der rechtlichen Anerkennung von Sexarbeit in Deutschland bleiben öffentliche und politische Debatten stark polarisiert, insbesondere im Hinblick auf die wiederkehrenden Forderungen nach einer Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen (Drucksache 20/10384, 2024; Hill & Bibbert, 2019). Diese anhaltende Kontroverse verweist auf ein Spannungsverhältnis zwischen formaler Regulierung und gesellschaftlicher Akzeptanz und unterstreicht zugleich die Bedeutung gesellschaftlicher Einstellungen gegenüber Sexarbeit für die Ausgestaltung sozialer Normen, die Formierung politischer Präferenzen sowie die Reproduktion oder Reduktion einer Stigmatisierung (Benoit et al., 2018; Megías et al., 2025).

Sexarbeiter:innen sind auch in legalisierten Kontexten einer Stigmatisierung ausgesetzt (Armstrong, 2024; Deutsche Aidshilfe, 2024; Molnar & Aebi, 2023; Prostituiertenschutzgesetz Evaluation | Bundesregierung, 2025). Diese kann sich sowohl auf interaktioneller Ebene im Sinne von Goffman (1963) als auch strukturell, eingebettet in institutionelle und politische Rahmenbedingungen, manifestieren (Link & Phelan, 2001). Die Kriminalisierung oder partielle Kriminalisierung von Sexarbeit verschärft diese Prozesse, indem sie den Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen einschränkt, soziale Marginalisierung verstärkt und die Vulnerabilität gegenüber Gewalt erhöht (Armstrong, 2024; Benoit et al., 2017; Krüsi et al., 2014; Platt et al., 2018; Struyf, 2023).

Obwohl der Beruf der Sexarbeit aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht als kriminell angesehen werden kann, ergeben sich dennoch relevante Fragestellungen für die Kriminologie, die es zu beantworten gilt (Steffan et al., 2023).

 

Projektablauf:

Ziel des ersten Teilprojektes ist es, einerseits die gesellschaftlichen Einstellungen hinsichtlich Sexarbeit und Sexarbeiter:innen in Zusammenhang mit Prädiktoren, wie des Geschlechts, die Akzeptanz von Mythen über sexuelle Aggressionen (Bohner et al., 2022), rechtsgerichteter Autoritarismus (Beierlein et al., 2015) und des Kontaktes zu Sexarbeiter:innen bzw. der Inanspruchnahme oder des Angebots sexueller Dienstleistungen zu analysieren. Zudem wurde untersucht, ob sich die Einstellungen in Abhängigkeit von der verwendeten Begrifflichkeit („Sexarbeit“ vs. „Prostitution“) unterscheiden (Hansen & Johansson, 2023; Stenersen et al., 2023). Weiter soll untersucht werden, inwiefern die gesellschaftlichen Einstellungen im Zusammenhang mit Bewertung rechtlicher Regulierungsmöglichkeiten in Europa, wie die des Sexkaufverbotes, stehen.

Das zweite Teilprojekt untersucht, inwiefern Sexarbeiter:innen selbst eine Stigmatisierung erleben. Dies betrifft unter anderem die konkrete Ausgestaltung, die Wirkungsweise und die Handhabung einer Stigmatisierung. Weiter besteht die Frage nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten hinsichtlich des Erlebens, wenn die verschiedenen Tätigkeitsbereiche von Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, berücksichtigt werden. Auch die Ausgestaltung des eventuellen Kontakts zu Institutionen, wie Polizei und Justiz, sowie Haltungen zu der Diskussion um das Sexkaufverbot sollen eruiert werden. Dabei werden Interviews mit Sexarbeiter:innen unterschiedlichen Geschlechts und unterschiedlichen Tätigkeitsorten geführt.

Projektleitung: Anika Radewald